Ein Mann sitzt vor einem Computer

Allgemeine Liefer - und Geschäftsbedingungen AGB / W.Schreiber Werkzeugsysteme Est.

Für unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie für Zahlungen an uns, auch für Geschäfte in der Zukunft, gelten ausschließlich nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.

1.Angebote

Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebotspreise und Bedingungen gelten mangels anderer Vereinbarungen für die Dauer von 4 Wochen ab Datum des Angebotes. Wir behalten uns jedoch vor, dem Käufer angebotene Ware während der Gültigkeitsdauer unseres Angebotes an Dritte zu verkaufen (Zwischenverkauf). Falls Angaben in von uns erstellten schriftlichen Auftragsbestätigungen von unseren Katalog-, Prospekt- oder sonstigen Angaben abweichen, sind jene der Auftragsbestätigung verbindlich. Die zu unseren Angeboten gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts - Berechnungsangaben sind nur annähernde Angaben. Konstruktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen und allen anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht noch für deren Zwecke verwendet werden. Bei missbräuchlicher Verwendung behalten wir uns das Recht vor, für unseren Projektierungsaufwand mindestens 10% des Gesamtangebotspreises in Rechnung zu stellen.

2.Vertragsabschluss / Annahme der Bestellung

Der Kaufvertrag / Vertragsabschluss kommt zustande entweder durch unsere ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung des bestellten Gegenstandes. Das heißt, der Vertrag kommt nicht durch Unterschrift / Vermittlung des Vertreters zustande, sondern erst nach unserer firmeninternen Ausarbeitung und Prüfung der technischen sowie wirtschaftlichen Konditionen und ggf. kundenseitigen Kreditwürdigkeit. Zusagen und Nebenabreden unserer Vertreter sowie mündliche, fernmündliche oder fernschriftliche sowie per Telefax erfolgte Ergänzungen und Abänderungen jedweder Art werden für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Dem steht eine Bestätigung per Telefax oder E-Mail gleich. Erklärungen mittels Telefax oder E-Mail erfüllen für beide Teile das Erfordernis der Schriftform. Sollte eine der angeführten Bedingungen – aus welchen Gründen immer – ungültig sein, wird davon die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt. Bei der Vereinbarung von Wiederkehrenden Lieferungen und Leistungen können diese zum Jahresende aber mindestens mit einer Vorlaufzeit von 8 Wochen beidseitig, schriftlich gekündigt werden.

3.Preise

Die Preise gelten ab Lager der ausliefernden Geschäftsstelle oder des ausliefernden Werkes. Preisänderungen infolge allgemeiner Preis- und Lohnerhöhungen in unserem oder im Bereich von Herstellern oder Lieferanten behalten wir uns vor. Die Ausführung erfolgt daher zu den jeweils gültigen Preisen am Tag der Lieferung. Für Aufträge mit einem Nettowarenwert unter 60,- wird ein Kleinmengenzuschlag von Euro (divers) verrechnet. Die Änderung des Wechselkurses fremder Währungen oder andere Faktoren, gehen zu Lasten des Auftraggebers, auch wenn sie erst nach Vertragsabschluß eintreten oder sich erhöhen. Bei unfrei Lieferungen fakturiert die Spedition / Frächter an den Besteller. Bei Lieferkondition „frei Haus ab 270,- wird bei einem Nettowarenwert bis 270,-,€, eine pauschale Verpackungs-Paketgebühr von Euro (divers)- verrechnet. Bei Lieferkondition „frei Haus“ wird an Stelle einer Fracht lediglich eine Mindest Verpackungs-Kommissionsgebühr von (divers) € verrechnet. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Entsorgungskosten für Verpackungsmaterial oder für Zuviellieferungen trägt der Besteller. Zusatzfrachtkosten für Eillieferungen garantiert innert 24 Stunden oder für garantierte Fix Liefertermine.

4.Zahlungsbedingungen

Unsere Fakturen sind innerhalb 30 Tagen netto zahlbar, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang Zinsen in Höhe von 7% über dem kurzfristigem Euriborsatz zu berechnen. Weiters sind alle im Zusammenhang mit der aushaftenden Forderung entstandenen Mahn-/Inkassospesen und Nebengebühren gleich der Hauptschuld zu bezahlen. Die Zurückhaltung von Zahlungen bzw. die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenforderungen des Käufers sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, jederzeit Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen aufzurechnen. Teilzahlungsabmachungen haben nur solange Gültigkeit, als der Käufer seine Zahlung pünktlich leistet. Bei Nichteinhaltung haben wir das Recht ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwa gegebener Wechsel, sofortige Bezahlung zu fordern. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder wird über sein Vermögen der Ausgleich oder Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch insoweit als Wechsel mit einer späteren Fälligkeit laufen. Wird diese Restschuld nicht sofort bezahlt, so sind wir berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Rückbehaltungsrechtes zu verlangen.

5.Versand

Der Versand erfolgt unfrei an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand an den jeweiligen Transporteur übergeben ist. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, den Warenwert in Rechnung zu stellen und auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.

6.Liefertermine

Die angegebenen Lieferfristen gelten immer als annähernd bemessene Lieferzeit. Fixe Liefertermine können von uns nur in Ausnahmefällen zugesagt werden und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Die Lieferfrist gilt erst ab Eingang der zur Erledigung des Auftrages erforderlichen kaufmännisch und technisch geordneten und endgültigen Angaben. Bei Nichteinhalten einer Lieferfrist haben wir Anspruch auf eine Nachlieferfrist von mindestens einem Monat. Verzögerungen in der Ablieferung berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelchen daraus entstehenden Schaden zu verlangen. In allen Fällen, in denen uns die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist (Zufall, höhere Gewalt, Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung, Verzug der Zulieferungen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Bezugsbeschränkungen etc.) verlängert sich die uns zustehende Nachlieferfrist angemessen, zumindest jedoch um zwei Monate. Wir sind jedoch in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es liegt im Ermessen von W.Schreiber Werkzeugsysteme Est. , zum Beispiel zur Wahrung von Lieferterminen, gleichwertige Alternativprodukte wie in der Bestellung, oder Auftragsbestätigung angegeben zu liefern.

7.Gewährleistung

Der Empfänger hat Mängel an der Ware unverzüglich und detailliert bei Übernahme, verborgene Mängel unverzüglich und detailliert nach deren Kenntnis zu rügen. Für alle Kaufgegenstände leisten wir nur dann und in dem Umfang Gewähr, wie diese von den betreffenden Herstellerwerken oder Zulieferern aufgrund ihrer Gewährleistungszusagen anerkannt wird. Durch eigenmächtige Eingriffe an den Kaufgegenständen erlischt jeder Gewährleistungsanspruch, wenn ein Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit diesen Veränderungen steht. Dies gilt auch, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt werden. Der Käufer anerkennt, alle einschlägigen Vorschriften über die Verwendung des Kaufgegenstandes zu kennen und verpflichtet sich, aus eigenem alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Vorschriften bei der Verwendung eingehalten werden. Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind ausgeschlossen.

8.Schadenersatz – Produkthaftung

Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von Normen, Betriebsanleitungen, Vorschriften oder sonstiger Hinweise des Verkäufers über die Behandlung des Kaufgegenstandes – insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen – erwartet werden kann. Der Käufer verzichtet, ausgenommen bei Vorsatz, ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art, insbesondere wegen Mangelhaftigkeit, Nichterfüllung, Lieferverzug oder Mangelfolgeschäden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erstreckt sich nicht auf Sachschäden, welche ein gewerblicher Nutzer erleidet.

9.Retouren

Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis und zu den von uns im Einzelfall festgelegten Bedingungen franko und ohne Nachnahme erfolgen. Bei Retournierung von Waren, die wir durch Fehlbestellung oder durch sonstige Umstände, die ohne unser Verschulden zustande gekommen sind, freiwillig zurücknehmen, bringen wir bei Gutschrifterstellung Manipulationsspesen von mind. 30,- in Abzug, bzw. erfolgt für diese Retouren bis zu einem Nettowarenwert von 30,- (ausschließlich UST) keine Gutschrifterstellung. Die Gutschrift wird auf künftige Warenlieferungen angerechnet. Bei Rücksendungen ist für eine Gutschrifterteilung unbedingt unsere Lieferschein- oder Rechnungsnummer anzuführen. Nur original verpackte Waren können zurückgegeben oder umgetauscht werden. Sonderanfertigungen, separat bestellte (das sind nicht auf Lager gehaltene) oder auf Maß gefertigte Teile werden nicht zurückgenommen. Stornierungen oder Teilstornierungen eines Auftrages sind nicht möglich.

Sollte in Ausnahmefällen von Seiten des Verkäufers einer Vertragsaufhebung zugestimmt werden, so nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass er dadurch zur Zahlung einer Stornogebühr in Höhe der angefallenen Spesen, jedoch von mindestens 20% der Auftragssumme, verpflichtet wird.(Mindestbetrag € 25,-)

10.Eigentumsvorbehalt

An den gelieferten Waren bleibt uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen gewährt. Zahlt der Käufer mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst dann als abgedeckt, wenn diese Papiere eingelöst sind. Wir sind berechtigt, dieses Eigentumsrecht selbst durch Abholung geltend zu machen und durch anderweitige Veräußerung Befriedigung zu suchen. Wir sind weiters berechtigt, einen allfälligen Erlös hieraus zur Befriedigung auch aller sonstigen, beispielsweise aus einem Kontokorrentverhältnis resultierenden Forderungen gegen den Käufer zu verwenden. In er Zurücknahme des Kaufgegenstandes liegt mangels gegenteiliger Erklärung kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Gewerbsmäßige Verkäufer sind zum Wiederverkauf berechtigt. Für den Fall des Zahlungsverzuges tritt der Käufer jedoch bereits jetzt seine Forderung aus dem Wiederverkauf, welche ihm gegenüber seinem Käufer zusteht, an uns zur Einziehung ab. Ebenso tritt der Käufer alle sonstigen in Bezug auf die Vorbehaltsware ihm zustehenden Forderungen, aus welchem Rechtsgrund auch immer (Schadenersatz, Bereicherung, Aufwandersatz, Ausgleichsanspruch, Versicherungsvertrag, etc) an uns ab und nehmen wir alle diese Zessionen an. Bei Bearbeitung der Vorbehaltsware geht das Produkt in unser Eigentum über. Bei Schaffung einer neuen Sache durch Verarbeitung und Vereinigung mit Sachen, welche im Eigentum Dritter stehen, steht uns Miteigentum zu. In diesem Fall haben wir die Wahl, die ganze Sache gegen Vergütung des fremden Anteiles zu erwerben oder sie dem anderen gegen Ersatz unseres Anteils zu überlassen. In diesem Fall geht das Eigentum auf den anderen erst nach Eingang der Ausgleichszahlung an uns über. Auf den Einwand der Verjährung unseres Wahlrechtes wird verzichtet. Zur Sicherung unseres Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer verpflichtet, die gelieferten Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.

11.Know How Schutzklausel

Im Zuge von Projekten werden Detailkonzepte/Offerten, Planungen oder Projektzeichnungen erstellt. Da es sich hierbei um Know How handelt das mit großem Engineeringaufwand verbunden ist, dürfen diese nicht an Dritte, insbesondere an Wettbewerber ohne schriftliche Zustimmung unsererseits weitergegeben oder zur Kenntnis gebracht werden. Bei Missbräuchlicher Verwendung behalten wir uns bei nicht Zustandekommen des Auftrages Schadenersatzforderungen vor, mindestens aber werden 20% des Angebotspreises in Rechnung gestellt. W.Schreiber Werkzeugsysteme Est. verpflichtet sich, die im Zuge von Projekten gewonnenen firmenspezifischen Kundendaten, vertraulich zu behandeln und nur im Sinne der Zusammenarbeit zu verwenden. Umgekehrterweise verpflichtet sich der Kunde, sämtliche im Zuge von Projekten gewonnenen Erkenntnisse (Zeichnungen, Berechnungen, Datenblätter...) nur für den eigenen betrieblichen Zweck einzusetzen und dritten nicht kenntlich zu machen. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum von W.Schreiber Werkzeugsysteme Est. und sind auf Verlangen zurückzugeben.

12.Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen ist der Ort der ausliefernden Geschäftsstelle oder Lieferwerk, Erfüllungsort für Zahlungen ist in allen Fällen der Sitz von “W.Schreiber Werkzeugsysteme Est.“. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das in Vaduz sachlich zuständige Gericht vereinbart. Anzuwenden ist vollumfänglich liechtensteinisches Recht, jedenfalls auch in Bezug auf die Art und Weise der Erfüllung und die im Falle mangelhafter Erfüllung zu treffenden Maßnahmen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

13.Konsumentenschutz

Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz, wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass die Nichtigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht berührt.

Ergänzende Servicebedingungen:

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle unsere Dienstleistungen, namentlich allfällige Montagen, Inbetriebnahmen, Reparaturen, - und ggf. diverse Servicearbeiten, sowie für die dazu notwendigen Materiallieferungen. In Ergänzung zu den Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen „AGB – W.Schreiber Werkzeugsysteme Est.“.

2. Vergütung, Arbeitsaufwand, Auslagen:

Die Vergütungen für Arbeitsaufwand, Auslagen und Reisespesen, km-Gelder werden gemäß den geltenden Tarifsätzen für Fachmonteure von W.Schreiber Werkzeugsysteme Est. berechnet. Der Auftraggeber anerkennt sie.

Die Normalarbeitszeit beträgt: Werktags 8 Stunden, 7.00 bis 18.00 Uhr ohne Zuschlag. Für Überzeit, Nacht-, Samstag-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten gelten die folgenden Zuschläge Werktag 18.00 bis 20.00 Uhr...50% Zuschlag Samstag 7.00bis 12.00 Uhr...50% Zuschlag Samstag 12.00 bis 20.00 Uhr...100% Zuschlag Werktags & Samstag 20.00 bis 07.00 Uhr früh...100% Zuschlag Sonn- und Feiertage ganztägig...100% Zuschlag. Der Arbeitsaufwand wird nach Arbeitszeitprotokoll berechnet. Direkte Vergütungen des Auftraggebers, die nicht vereinbart wurden, werden bei der Rechnungsstellung nicht angerechnet.

3. Haftung

Für Arbeitsunfälle, Betriebsunterbrüche, Unfallschäden und deren Folgen sowie für andere Schadensereignisse an Personen und Sachen sowie an anderen Vermögenswerten zufolge höherer Gewalt oder Fahrlässigkeit, wird keine Haftung übernommen. Die Gefahren der Montage, Reparatur-, Service und Umbauarbeiten und anderer Dienstleistungen trägt der

Auftraggeber.

Werden Arbeiten von anderen vorgenommen, so entfällt für W.Schreiber Werkzeugsysteme Est. Jegliche Haftung für Schäden irgendwelcher Art.

4. Garantie

Eine Garantie besteht nur für von uns gelieferte neuwertige Produkte und Anlagen.Für einwandfreies Ersatzmaterial übernehmen wir bei richtiger und fachmännischer Bedienung die Garantie während 3 Monaten ab Lieferung. Fehlerhafte Stücke werden kostenfrei instand gestellt oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, ersetzt. Kann W.Schreiber Werkzeugsysteme Est. mangels geeigneter Spezialisten oder zufolge höherer Gewalt die Monteure nicht rechtzeitig entsenden, so entsteht dem Besteller daraus gegenüber W.Schreiber Werkzeugsysteme Est. kein Anspruch.

Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche, wie z.B. Preisminderung oder Wandelung und jede weitere, nicht durch spezielle Vereinbarungen anerkannte Haftung von W.Schreiber Werkzeugsysteme Est. für direkte oder indirekte, mit der Lieferung zusammenhängende Schäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Pflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber bzw. Besteller verpflichtet sich, W.Schreiber Werkzeugsysteme Est. über Besonderheiten der zu bearbeitenden Maschinen oder des Betriebs zu informieren. Er sorgt für die Sicherheit des Arbeitsplatzes, die Beachtung der bestehenden Sicherheitsvorschriften, auch durch unser Personal, sowie für angemessene Arbeitsbedingungen. Ferner sorgt er dafür, dass die notwendigen Hilfskräfte und Handwerker rechtzeitig W.Schreiber Werkzeugsysteme Est. zur Verfügung stehen.

5.2 Der Auftraggeber nennt W.Schreiber Werkzeugsysteme Est. eine für die Überwachung und Abnahme der Arbeit bestimmte Person, welche die ihr täglich vorgelegten Arbeitsrapporte prüft und durch Visum genehmigt.

5.3 Unsere Mitarbeiter sind nicht verpflichtet Hilfsarbeiten auszuführen. Der Auftraggeber sorgt für die maßgetreue Erstellung der notwendigen Grundlagen von Maschinen und Anlagen.

5.4 Der Auftraggeber sorgt auf eigene Kosten und Gefahr für die notwendigen Hilfskräfte und Handwerker (Anlagenbediener usw.)

5.5 Der Auftraggeber hat allfällige notwendige Bewilligungen für Leistungen von Arbeit außerhalb der normalen Arbeitszeit einzuholen.

6. Zahlung und Verzug

W.Schreiber Werkzeugsysteme Est. ist jederzeit berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen. Zahlungen sind direkt und ohne jeden Abzug an uns zu leisten. Unsere Mitarbeiter sind zum Inkasso nicht berechtigt.

Schaanwald, 22.5.2002

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